Die Bereitstellung der Meldestelle erfolgt durch uns in nur wenigen Tagen. Sie erhalten zudem ein Kommunikations-Paket mit Vorlagen für Ihr Unternehmen, sodass Sie Ihre Mitarbeiter*innen unkompliziert über die Einführung informieren können.
Unsere Meldestelle für Hinweisgeber*innen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen müssen bis zum 02. Juli 2023 die Anforderungen umsetzen und eine Meldestelle einrichten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen haben hierfür Zeit bis zum 17. Dezember 2023. Wir unterstützen dabei.