Unsere Meldestelle für Hinweis­geber*innen

Das Hinweis­geber­schutz­gesetz (HinSchG) ist 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen müssen bis zum 02. Juli 2023 die Anforde­rungen umsetzen und eine Meldestelle einrichten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen haben hierfür Zeit bis zum 17. Dezember 2023. Wir unterstützen dabei.

Wir unter­stützen Sie bei der Umsetzung der rechtlichen Anforde­rungen in Ihrem Unternehmen

Die Bereitstellung der Meldestelle erfolgt durch uns in nur wenigen Tagen. Sie erhalten zudem ein Kommunikations-Paket mit Vorlagen für Ihr Unternehmen, sodass Sie Ihre Mitarbeiter*innen unkompliziert über die Einführung informieren können.

Vorteile auf einen Blick:

  • vertrauliche und anonyme Meldungen in 30 Sprachen möglich (KI basierte Übersetzung von Hinweisen)
  • Fristen­management und juristische Bearbeitung der Fälle durch uns
  • vollumfängliche Benutzer*innen­verwaltung für Fallbearbeiter*innen in Ihrer Organisation, sofern Sie ebenfalls Zugriff wünschen (Vergabe von verschiedenen Rechten; unbe­grenzte Anzahl an Bearbeiter*innen)
  • Unser System der Meldestelle ist ISO-27001 zertifiziert, besitzt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung und ist DSGVO konform

Sie möchten mehr über das HGS erfahren?

... hierzu benötigen wir noch einige Informationen zu Ihnen und Ihrem Anliegen. Wir kommen dann zeitnah auf Sie zu.

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Paritätisches Kompetenzzentrum Nord GmbH
Wandsbeker Chaussee 8
22089 Hamburg

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Für Hinweisgeber*innen

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